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 Nürnberger Firmenversicherung / Existenz BetriebsUnterbrechungs-Versicherung (EBU)

   
 

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  NÜRNBERGER Existenz BetriebsUnterbrechungs-Versicherung
   
   Was passiert, wenn ein Selbständiger vorübergehend ausfällt?
 
 
Bei Krankheiten, nach Unfällen oder größeren Sachschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch, Vandalismus, Sturm, Hagel oder Leitungswasser sind monatelange "Ausfallschäden" keine Seltenheit.
 
Wo nicht weitergearbeitet werden kann, können  weder Beträge zur Kostendeckung noch Gewinne erwirtschaftet werden.
 
Was aber ist in solchen Fällen, wenn keine Rücklagen da sind?
(besonders bei "Neugründern" und "Kleinunternehmern" zu bedenken). Oder wenn der Ausfall noch länger dauert?
 
Die Existenz der Betroffenen ist bedroht!
   Anwendungsbereich
 
 
Die "Erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung" bietet Freiberuflern, selbständigen Handwerkern und Händlern mit stationärem Verkaufsgeschäft mit den Varianten "Standard" und "Plus" weitreichenden Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung aufgrund Krankheit, Unfall, angeordneter Quarantäne infolge einer Seuche oder Epidemie oder eines Sachschadens.
 
Die "Erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung" bietet Freiberuflern, selbständigen Handwerkern und Händlern mit stationärem Verkaufsgeschäft mit den Varianten "Standard" und "Plus" weitreichenden Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung aufgrund Krankheit, Unfall, angeordneter Quarantäne infolge einer Seuche oder Epidemie oder eines Sachschadens.
   Arbeitunfähigkeit
 
 
Eine versicherte Person ist ausgefallen, wenn sie infolge ärztlich nachgewiesener Krankheit oder Unfall zu mindestens 70 % arbeitsunfähig ist.
Der Grad einer Arbeitsunfähigkeit ist danach zu bemessen, inwieweit die versicherte Person infolge Krankheit oder Unfall gehindert ist, ihren Beruf tatsächlich auszuüben.
Eine verbleibende Arbeitsfähigkeit ist zur Minderung des Schadens einzusetzen.
Die Arbeitsunfähigkeit endet, wenn nach medizinischem Befund die Arbeitsfähigkeit zu über 30 % wieder hergestellt ist. Eingeschlossen gilt behördlich angeordnete Quarantäne infolge einer Seuche oder Epidemie.
   Bedingungen
 
      
EBU Standard:
Erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherungs- Bedingungen für freiberuflich Tätige, Handwerker und Händler mit stationärem Verkaufsgeschäft (EBU).
EBU Plus:                                                        
Zusatzbedingungen für den Einschluß des durch Sachschaden verursachten  Betriebsunterbrechungsrisikos (ZEBU) 
   Abgesichert sind fortlaufende Betriebskosten
 
 
Das sind umsatzunabhängige Kosten, wie
  • Löhne, Gehälter (inkl. Sozialabgaben, Provisionen, Urlaubsgelder);
  • Mieten, Pachtgebühren, Abschreibungen, Leasingraten;
  • Grundgebühren für Strom, Heizung, Gas, Wasser, Telefon, Fax;
  • Beiträge für berufliche Vereinigungen;
  • Versicherungsbeiträge (z.B. gewerbliche Rechtsschutz);
  • Zinsen für in Anspruch genommene Kredite.

Nicht versichert sind umsatzabhängige Kosten, wie

  • Aufwendungen für bezogene Waren (Wareneinsatz);
  • Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Materialeinsatz);
  • Verbrauchs- und Umsatzsteuern.
   Entschädigung
 
 
Nach Ablauf der gewählten Karenzzeit erstatten wir während der Haftzeit den entgehenden Gewinn und die fortlaufenden Betriebskosten. Pro Ausfalltag der versicherten Person werden bis zu 1/360 der vereinbarten Versicherungssumme, maximal der tatsächliche Unterbrechungsschaden ersetzt. Nicht versichert sind Gewinne, die in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Betriebstätigkeit stehen, z.B. Gewinne aus Spekulations-, Grundstücks- oder Kapitalgeschäften.
 
Extremsportarten
Beim Betreiben von Extremsportarten wie z. B. Gleitschirmfliegen, Autorennen, Bergsteigen über Schwierigkeitsgrad 4 u. ä. ist eine Übernahmeentscheidung von Fall zu Fall erforderlich. Die berufliche oder nebenberufliche Ausübung von Extremsportarten ist nicht versicherbar.  
   Haftzeit
 
 
Die Haftzeit beginnt am ersten Tag des Ausfalls der versicherten Person und endet 12 Monate später. Ein Unterbrechungsschaden wird nur für die Ausfalltage innerhalb der Haftzeit ersetzt. Beruht ein Ausfall der versicherten Person auf einer anderen Ursache als ein vorangegangener Ausfall, so beginnt für jede neue Ursache eine eigene Haftzeit.
   Karenzzeit
 
 
Zur Überbrückung des zur Kostendeckung bestimmten Ertragsausfalls wird die versicherte Leistung schnell ausbezahlt.  Und zwar:
  • bei einem Unfall mit Krankenhausaufendhalt von mindestens 72 Stunden bereits vom ersten Tag an;
  • bei einer Krankheit nach Ablauf von wahlweise 21, 28, 42 Tagen. Oder für Freiberufler auch nach 90 Tagen. Diese Karenzzeit - Regelung ermöglicht niedrige Individual-Beiträge. Denn der Selbständige kann eine gewisse Zeit mit eigenen finanziellen Mitteln überbrücken.
   Leistungsumfang
 
 
Standard
 
Gegenstand der Standard-Deckung ist die Betriebsunterbrechung infolge Krankheit oder Unfall. Nach Ablauf der Karenzzeit erstatten wir während der Haftzeit den entgehenden Gewinn und die fortlaufenden Betriebskosten, die der Versicherungsnehmer infolge seiner medizinisch nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 70 % im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit nicht erwirtschaften konnte. Für Handwerker und Händler mit stationärem Verkaufsgeschäft gilt nur für den Personenschaden, neben den Karenztagen, eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall.
Ab 70 % Arbeitsunfähigkeit wird entsprechend dem ärztlich festgestellten prozentualen Ausfall entschädigt.
   Wichtige Deckungsvorteile
  v
  • Eine dauernde Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beendet unsere Entschädigungsverpflichtung nicht vorzeitig
  • Wir leisten bereits, wenn die versicherte Person infolge ärztlich nachgewiesener  Krankheit oder Unfall zu mindestens 70 %  arbeitsunfähig ist.
  • Aufwendungen für eine Ersatzkraft zur Schadensminderung werden ohne besondere Vereinbarung ersetzt
  • Auch Ausfallzeiten durch Rehaaufenthalte im Anschluß an eine versicherte Akuterkrankung sind versichert.
  • Für medizinische Spätversorgung (z.B. Materialentfernung nach Unfall) wird der übliche Leistungszeitraum von 12 auf 18 Monate verlängert.
  • Bei Ärzten ist das Strahlenrisiko mitversichert.
  • Bis zu je 5 % der Versicherungssumme werden auch Kosten für:                                                  - Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze                                                                                - Transport einer verletzten versicherten Person zum nächsten Krankenhaus                                 - Rückkehr-Mehrkosten des Verletzten zu seinem ständigen Wohnort                                          - Überführung bei tödlichem Unfall ersetzt.
  • Bei Betriebsaufgabe infolge Ausfall oder Tod werden noch für zwei Monate (Nachhaftung) die anfallenden Betriebsauflösungskosten ersetzt.

Plus

Erweitert die Standard-Deckung um die klassischen Sach-BU-Gefahren. Diese ersetzt, ohne Karenztage, den entgehenden Gewinn und die fortlaufenden Betriebskosten, wenn der Betriebsprozeß aufgrund eines Sachschadens stillsteht, sofern nicht anderweitig Entschädigung erlangt werden kann (Subsidiär-Haftung). Sachschäden sind.

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung;  Löschen, Niederreißen oder Ausräumen infolge eines dieser Ereignisse   
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks sowie auf Transportwegen;
  • Austreten von Leitungswasser;
  • Sturm, Hagel.

Ausschlüsse

Neben den üblichen Ausschlüssen, wie "Krieg" und "Vorsatz", besteht z.B. kein Versicherungsschutz für Unterbrechungsschäden, soweit sie

  • im Zusammenhang mit Schwangerschaft stehen;
  • zurückzuführen sind auf kosmetische Behandlungen und  Operationen;
  • Folgen eines strafbaren Sucht- oder Rauschmittelgenusses sind.
  • auf Angstzustände, seelische Störungen, Geistes- oder Gemütskrankheiten zurückzuführen sind.
   Wer kann versichert werden
   

Freiberuflich Tätige, Handwerker auch mit Verkauf und Händler mit stationärem Verkaufsgeschäft mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem Berufsgruppenverzeichnis im EBU - Tarif.   

Höchsteintrittsalter: 55 Jahre

Versicherbare Personen

  • Freiberuflich Tätige, wie Apotheker, Architekten, Ärzte, Dentisten, Designer, Diplom-Psychologen, Graphiker, Hebammen, Heilpraktiker, Ingenieure, Krankengymnasten, Logopäden, medizinische Masseure mit eigener Praxis,Notare, Orthopäden, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, vereidigte  Sachverständige, Steuerberater, Steuer-  bevollmächtigte, Übersetzer, Unternehmensberater (auch Softwareentwickler), Wirtschaftsprüfer. 
  • Versicherungs-Makler
  • Handwerker (Ein-Mann- und Kleinunternehmer).
  • Händler mit stationären Verkaufsgeschäft
   Versicherungssummen
 
 
Sowohl die EBU-Standard- als auch die EBU-Plus-Deckung sind ErstRisiko-Versicherungen, das heißt, wir verzichten im Schadenfall auf die Anrechnung einer eventuell vorhandenen Unterversicherung und ersetzen den entstandenen Schaden bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme. Summenermittlungshilfe im Antrag!
 
Die Versicherungssumme - Gewinn und Kosten - sollte anhand der Summenermittlungshilfe ermittelt und jährlich überprüft werden.
 
Bei Mitinhabern einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät sowie bei Geschäftsführern einer GmbH ist der prozentuale Umsatzanteil der zu versichernden Person anzugeben.
 
Bei der Versicherungssummenfestsetzung braucht eine bestehende Krankentagegeld-Versicherung nicht in Abzug gebracht werden. Eine Doppelversicherung wird, wie bei der BUZ-Versicherung nicht mehr angerechnet.
   Versicherungsdauer und Nachlässe
 
 
10 % Dauernachlaß bei vereinbarter Vertragsdauer von 5 Jahren
 
10 % Kombinachlaß in Kombination mit einer bei uns bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen anderen gewerblichen Versicherung für den selben Antragsteller /Betrieb
 
15 % Existenzgründernachlaß bei Antragstellung im 1.Jahr nach Betriebseröffnung Versicherungsjahr = Geschäftsjahr (meist Fälligkeit 01.01.)
 
Der Vertrag endet bei Tod der versicherten Person sofort sowie mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet.